

Schweizerisches Zentrum für Stressforschung
Huobmattstrasse 5
6045 Meggen
Tel. +41 (0)41 342 09 21
info@stressforschung.ch
5. Verantwortung und Haftung
Das Schweizerische Zentrum für Stressforschung führt die Ausbildungen nach den neuesten Erkenntnissen durch, womit den Teilnehmenden eine qualitativ hochwertige Ausbildung angeboten wird. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr und Haftung für einen bestimmten Lern- und Prüfungserfolg. Insbesondere ist ihre Haftung auf Grobfahrlässigkeit und böswillige Absicht (OR 100) beschränkt und schliesst die Haftung für Hilfspersonen, wie z. B. Lehrbeauftragte, Referenten und Dozenten, aus (OR 101).
6. Versicherung
Die Teilnehmenden sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen von Anlagen und Schulungsräumen erfolgt auf Gefahr der Teilnehmenden. Für Diebstahl, Beschädigung und Verlust von persönlichen Gegenständen kann das Schweizerische Zentrum für Stressforschung nicht haftbar gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Die Ausbildung zum Diplomierten Stressregulationstrainer sowie alle Urheber- und Kopierrechte bleiben ausschliesslich dem Schweizerischen Zentrum für Stressforschung vorbehalten. Dipl. Absolventen haben das Recht, für ihre Tätigkeiten als Trainer im Sinne des Schweizerischen Zentrums für Stressforschung auf Absprache Kopien anzufertigen. Programm und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ebenfalls vorbehalten. Das Schulreglement ist integrierender Bestandteil der AGB`s.
8. Gerichtsstand
1. Anmeldung
Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, unter Vorbehalt der vereinbarten rechtzeitigen Zahlung der Seminarkosten. Die Anmeldung kann entweder mündlich, per Telefon, per Anmeldetalon oder auf info@stressforschung.ch erfolgen. Die Teilnahme wird nach Eingang der Anmeldung definitiv bestätigt und gilt nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung als verbindlich.
2. Schulorganisation
Aus organisatorischen Gründen kann es möglich sein, dass Schulungstage zeitlich verschoben oder zusammengelegt werden müssen, oder dass der Durchführungsort geändert werden muss. Die Teilnehmer werden selbstverständlich frühzeitig orientiert. Sollten dadurch terminliche Unpässlichkeiten seitens des Teilnehmers entstehen, werden wir zusammen die bestmögliche Lösung suchen. Bei Unterbestand einer Klasse kann die Ausbildung im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden, unter entsprechender Erhöhung des Schulgeldes. Fällt ein Referent/Dozent aus, kann eine Stellvertretung eingesetzt werden. Ebenso können einzelne Schultage von den Referenten/Dozenten abgetauscht werden. Das Schweizerische Zentrum für Stressforschung behält sich vor, geplante Ausbildungen vor deren Beginn zu annullieren. In diesem Fall werden die bezahlten Ausbildungskosten ohne Abzug zurückerstattet. Zu weiteren Ersatzleistungen ist das Schweizerische Zentrum für Stressforschung nicht verpflichtet. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Tiere sind in den Schulungsräumlichkeiten nicht zugelassen.
3. Schulausschluss
Bei grobem Verstoss gegen das Schulreglement, die allgemeinen Geschäftsbedingen, wird ein Teilnehmer abgemahnt und kann von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Ein Anrecht auf Rückerstattung der Seminarkosten besteht bei Ausschluss nicht.